AGB
OMMANU® Info
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 30.06.2020)
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Ware finden sich in der Artikelbeschreibung und den ergänzenden Angaben auf der Internetseite des Anbieters.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
§ 4 Preise, Versandkosten
(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Endpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
(2) Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten, sie sind unter Versand-bedingungen aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung erfolgt.
§ 5 Lieferbedingungen
(1) Eine Lieferung erfolgt innerhalb von 3-5 Arbeitstagen, soweit bei dem Produkt nicht anders angegeben, wobei als Arbeitstage Montag bis Freitag, mit Ausnahme von Feiertagen, anzusehen sind. Die Frist beginnt bei Vorkasse durch Banküberweisung mit Erteilung des Zahlungsauftrages an das überweisende Kreditinstitut und bei allen anderen Zahlungsarten mit dem Vertragsschluss.
(2) Entstehen der Verkäuferin aufgrund der Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten zusätzliche Versandkosten, so sind diese Kosten von dem Käufer zu ersetzen, außer er hat die Falschangabe nicht zu vertreten.
§ 6 Zahlungs- und Versandbedingungen
§ 7 Widerrufsrecht
§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter anerkannt ist.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
§ 9 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
(3) Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt abweichend von Abs.1:
- a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
- b) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
- c) Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- d) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend folgendes:
- a) Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
- b) Der Kunde kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an den die Abtretung annehmenden Anbieter ab. Der Kunde ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich der Anbieter allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
- c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
- d) Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Anbieters die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.
§ 11 Haftung
§ 12 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit dem Anbieter bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist Sitz des Anbieters, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.